Bei einer Mitfahrt bei einem Betrunken gilt:
Wenn der Fahrer betrunken einen Unfall verursacht und der Beifahrer verletzt wird, dann greift die Versicherung des Betrunkenen nur zum Teil für die Kosten und Ansprüche des Beifahrers ein.
Das Unvorsichtige Öffnen einer Beifahrertür:
Einen Schaden, z.B. wenn ein Fußgänger oder Radfahrer in die Tür hineinfährt ersetzt die KFZ Haftpflicht. Für die Reparatur der Tür kommt aber nur einen Vollkasko des Halters auf. Sollte kein Vollkaskoschutz bestehen, müsste eigentlich der Beifahrer in die Pflicht genommen werden.
Eingreifen ins Lenkrad während der Fahrt:
Das Verkehrsrecht besagt: Wenn ein Beifahrer dem Halter während der Fahrt ins Lenkrad greift und dadurch ein Unfall entsteht und der Beifahrer verletzt wird, dann verliert er komplett seine Schadensersatzansprüche gegen den Halter.
Man erkennt schnell, die Verkehrssicherheit und das Verkehrsrecht sind ein komplexes Thema, mit dem sich nicht nur Fahrer sondern auch Beifahrer beschäftigen sollten.
Dabei ist es in erster Linie unerheblich ob man diese Fehler und Vergehen wissentlich oder unwissentlich begangen hat, denn wie man bereits weiß, Unwissenheit schützt vor Strafe Nicht!
Besonders der Fahrer sollte sich deshalb genauer überlegen, wenn er bei sich mitfahren lässt oder bei wem er dann doch lieber kein Risiko eingeht.(js)
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